Die Binding Stiftung ist eine Vergabestiftung in den Förderbereichen Umwelt, Soziales und Kultur.
Sie kennt zwei Formen der Förderung:
a) Sie vergibt Beiträge auf Fördergesuche hin.
b) Sie engagiert sich operativ, indem sie eigene Projekte entwickelt oder langfristige mehrjährige Kooperationen eingeht.
Der nächste Eingabetermin für Ihr Gesuch ist der 15. September 2025. Sie erhalten in der Regel bis Ende Dezember 2025 von uns eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage. (Für den Förderbereich Alte Musik gelten andere Termine für die Gesuchseingabe, vgl. unten: Gesuch einreichen > Alte Musik.)
Übernächste Eingabetermine:
15. Dezember 2025 (Antwort bis Ende März 2025)
Bitte beachten Sie: Wir nehmen Gesuche nur noch über unsere elektronische Gesuchserfassung (Eingabe unten) entgegen. Auf dem Postweg können keine Gesuche mehr eingereicht werden.
Wir freuen uns über Ihr Gesuch und sind immer auch offen für ungewöhnliche Projektideen. Bitte nehmen Sie sich Zeit zu prüfen, ob unsere Vorgaben und Bedingungen mit Ihrer Projekteingabe vereinbar sind, und nehmen Sie in folgenden Fällen telefonisch mit uns Kontakt auf (061 317 40 90) oder schicken Sie uns eine Voranfrage an contact [at] binding-stiftung.ch: – Sie sind nicht sicher, ob Ihr Projekt unseren Förderkategorien entspricht. – Ihr Projekt entspricht nicht ganz den Förderkategorien und Sie möchten wissen, ob ein Antrag dennoch Aussicht auf Erfolg hat. Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Organisation, den Zielen Ihres Projektes und zum Projektbudget. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.
Was wir nicht unterstützen
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gesuch unseren Handlungsfeldern Biodiversität und Landschaft, Kinder- und Jugendintegration, Gesellschaftlicher Zusammenhalt oder Kulturerbe entspricht. Beachten Sie weiter, dass eine Förderung unter folgenden Bedingungen nicht möglich ist:
Projekttypen Projekte ausserhalb der Schweiz Allgemeine Sammelaktionen und Spendenkampagnen Festivals, Jubiläen, Tage der offenen Tür Tagungen, Seminare, Kongresse, Veranstaltungsreihen Beiträge für Abschlussarbeiten, Stipendien Grundlagenforschung ohne konkretes Umsetzungspotential Publikationen, Film Theater- und Zirkusprojekte Ausstellungen (ausser im Förderprogramm Binding Sélection d’Artistes)
Absender Einzelpersonen, Familien, Schulen Gewinnorientierte Unternehmen (AG, GmbH, Einzelfirma) Bundes- und Kantonsbehörden Fundraising-Organisationen (d.h. grosse, gemeinnützige Organisationen, die breite Kreise jährlich mehrmals zum Spenden aufrufen)
Finanzielles Betriebskosten und -defizite (jährlich wiederkehrende Kosten) Nachträgliche Finanzierungen und Darlehen Projekte wirtschaftlichen Charakters (z.B. Betriebsgründungen, Investitionsbeiträge, Tourismus)
Gesuch einreichen
Hier können Sie Ihr Gesuch über unsere elektronische Gesuchserfassung einreichen.
Gesuchseingabe Biodiversität und Landschaft
Informationen zur Gesuchseingabe Biodiversität und Landschaft
Wir unterstützen Natur- und Landschaftsschutzprojekte, die potenziell wirksame Massnahmen zu Gunsten der Arten- und Lebensraumvielfalt anstreben und darüber hinaus einen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen, vielfältig strukturierten Landschaft leisten. Der Schwerpunkt unserer Förderung via Gesuche liegt auf Projekten in der Kulturlandschaft. Für die Biodiversität im Siedlungsraum engagieren wir uns mit dem Binding Preis für Biodiversität.
Dabei achten wir u.a. auf die folgenden Kriterien:
Die Projekte werden auf Flächen umgesetzt, die aufgrund der naturräumlichen Voraussetzungen ein besonders hohes Potenzial für eine Steigerung der Biodiversität aufweisen. Die geplanten Massnahmen sollen entweder dazu beitragen, neue Flächen für die Biodiversitätsförderung zu schaffen, oder die Qualität auf den bestehenden Flächen zu erhöhen.
Das Wissen von Praktikerinnen und Praktikern und/oder tradiertes Wissen zu bestimmten Landschaftsräumen wird neben dem Expertenwissen bei der Planung und Realisierung der Projekte im Hinblick auf eine wirksamere Erreichung der Projektziele einbezogen.
Für die Förderung von Projekten zur Sanierung von Trockenmauern finden Sie hier ein Merkblatt.
Was wir nicht fördern
Bitte beachten Sie, dass wir folgende Projekte nicht unterstützen:
Alpsanierungen, Landwirtschaftsbetriebe
Landwirtschaftliche Produktion (ausser landschaftsprägende Elemente wie z.B. Hochstammbäume oder Kastanienselven)
«Urban agriculture»
Grundlagenforschung und Publikationen ohne konkretes Umsetzungspotential
Projekte im Bereich der Raumplanung, ausser sie leisten einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität
Projekte zur Sensibilisierung (Umwelt, Klima, etc.)
Umweltbildungsprojekte werden nur in Ausnahmefällen gefördert, und zwar insbesondere:
wenn sie sich an Kinder und Jugendliche wenden
wenn die Jugendlichen mehrheitlich praktische Arbeiten verrichten
Wenn Sie ein Gesuch für eine Einwohnergemeinde einreichen möchten, schreiben Sie uns bitte vor einer Gesuchseinreichung eine Mail an contact@binding-stiftung.ch mit Angaben zu den Zielen Ihres Projekts und einem Projektbudget, oder rufen Sie uns an unter 061 317 40 90.
Projekte, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erfolgreichen Start in Ausbildung und Berufsleben ermöglichen, namentlich beim Übergang I (Schule – Ausbildung) und beim Übergang II (Ausbildung – erste Anstellung).
ausserschulische Projekte, die Kinder durch gestalterisch-musisches Erleben und Bewegungserfahrungen in ihren Möglichkeiten, Perspektiven und Fähigkeiten stärken.
Projekte, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf sozio-ökonomisch benachteiligten Kindern und Jugendlichen, deren schwieriges Umfeld eine gesellschaftliche Integration erschwert. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Projekte, bei denen die persönliche Betreuung der jungen Menschen im Vordergrund steht (Mentoring, Coaching u.a.m.).
Was wir nicht fördern
Bitte beachten Sie, dass wir folgende Projekte nicht unterstützen können:
Betriebskosten und -defizite
Investitionsbeiträge an Behinderteninstitutionen (Bauten, Infrastruktur)
Projekte im Bereich Asylsuchende, Flüchtlinge
Projekte in den Bereichen Alter, Medizin, Gesundheit, Behinderung und Therapie
Wir leisten Beiträge an die Restaurierung und den Erhalt von Baudenkmälern, dies unter folgenden Aspekten:
Die Baudenkmäler haben einen hohen geschichtlichen Wert, eine architektonische oder kunsthistorische Bedeutung (Priorität liegt bei Objekten unter nationalem oder kantonalem Denkmalschutz) und für die Bevölkerung einen hohen Identitätswert.
Eine öffentliche oder teilöffentliche Nutzung vorgesehen und das Projekt wird unter Beteiligung von lokaler Bevölkerung oder zivilgesellschaftlichen Gruppen entwickelt.
Die Projekte haben eine nachhaltige, möglichst auch wirtschaftlich tragfähige Nutzung.
Was wir nicht fördern
Bitte beachten Sie, dass wir folgende Projekte nicht unterstützen können:
Sanierung von Ruinen
Sanierung von SAC-Hütten
Wechsel-Ausstellungen (ausser von Kunstmuseen und Ausstellungshäusern im Rahmen unseres Förderprogramms Binding Sélection d’Artistes)
Grundlagenforschung und Publikationen ohne konkretes Umsetzungspotential
Beiträge an historische Verkehrsmittel (Bahnen, Schiffe etc.)
Im Handlungsfeld Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördern wir:
Projekte, die die Orientierungs- und Reflexionsfähigkeit und das Verständnis demokratischer Prozesse stärken (z.B. Austausch und Debatte, Medienkompetenzen).
Projekte, die mit Fokus auf die sprachlich-kulturellen Eigenheiten der Schweiz das Verständnis für die Diversität unserer Gesellschaft fördern.
Was wir nicht fördern
Bitte beachten Sie, dass wir folgende Projekte nicht unterstützen können:
Betriebskosten und -defizite
Projekte im Bereich Asylsuchende, Flüchtlinge
Projekte in den Bereichen Alter, Medizin, Gesundheit, Behinderung und Therapie
Bitte beachten Sie: Für den Bereich Alte Musik gibt es EINEN Eingabetermin pro Jahr. Der nächste Eingabetermin ist der 23. Januar 2026.
Gefördert werden kleinere und mittlere Ensembles und Veranstalter mit Kernkompetenz auf der historischen Aufführungspraxis (Alte Musik, verstanden als Werke aus Mittelalter, Renaissance und Barock), die sich auszeichnen durch
Innovationsgeist und Originalität der künstlerischen Vorgehensweise, das heisst z.B.
alte Musik im 21. Jahrhundert neu erlebbar machen
innovative Programmierung wie z.B. interdisziplinäre Projekte (Multimedia, Film, Tanz o.ä.) und/oder Kooperationen
bereichernde Neuentdeckung von Altem
Berücksichtigung der Diffusion
mind. 2 Aufführungen
Beiträge an Audio/Video-Dokumentationen ausschliesslich in Kombination mit Konzerten
Professionalität in der Organisation und Kommunikation des Projekts gegenüber Förderinstitutionen und der Öffentlichkeit
Die Vergabesumme beträgt rund Fr. 160’000.-/Jahr.
Wird ein Ensemble oder ein Veranstalter mehrere Jahre in Folge gefördert, wird spätestens nach drei Jahren eine Förderpause von mind. einem Jahr eingelegt.
Was wir in der Musik nicht fördern
Bitte beachten Sie, dass wir im Handlungsfeld Musik folgende Projekte nicht unterstützen können:
Theater, Musicals
Laienchöre, -orchester, und -tanz
Kompositionsaufträge
Gastspiele von Ensembles aus dem Ausland
Kauf von Musikinstrumenten und technischen Geräten
Binding Sélection d’Artistes ist eine Kooperation der Binding Stiftung mit Schweizer Ausstellungshäusern und Museen zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern mit Arbeitsschwerpunkt in der Schweiz.
Unterstützt werden monographische Ausstellungen von Kunstschaffenden im mittleren Lebensalter (ab 40 Jahren), die einen Überblick über das Schaffen der Künstlerin oder des Künstlers geben oder einen bestimmten Aspekt des Werks hervorheben.
Unabdingbar damit verbunden ist die Herstellung einer Publikation mit Überblickscharakter oder dem Fokus auf einen bestimmten Aspekt des Werks mit kunsthistorisch fundierten Beiträgen.
Die Unterstützung soll über vierzigjährigen Künstlerinnen und Künstlern zukommen, die durch die traditionellen Förderinstrumente weniger berücksichtigt werden und die beim kommerziellen Sponsoring kaum Rückhalt finden. Die Binding Sélection d’Artistes ist somit ein klassisches Mid-Career-Förderprojekt. Die Stiftung entscheidet auf Grund von Eingaben von Museen und Kunsthallen. Eine Direktbewerbung von Kunstschaffenden bei der Sophie und Karl Binding Stiftung ist ausgeschlossen.
Die Sophie und Karl Binding Stiftung und die Ernst Göhner Stiftung setzen in der Tanzförderung einen Schwerpunkt im Bereich Übergang von der professionellen Tanzausbildung auf die Bühne und haben dafür das Kooperationsprojekt «First Dance» entwickelt.
Bei «First Dance» fördern die Stiftungen etablierte Tanzcompanys der freien Szene, die primär in der Schweiz tätig sind, und städtische Ensembles aus der Schweiz. Die Förderung beinhaltet Folgendes: Die Companys und die städtischen Ensembles stellen jeweils eine Abgängerin oder einen Abgänger einer staatlich anerkannten Schweizer Tanzschule als vollwertiges Ensemblemitglied für eine Produktion bzw. für eine Saison an. Bei den städtischen Ensembles übernehmen die Stiftungen 80 Prozent der Lohnkosten, bei den Companys der freien Szene übernehmen sie die vollen Lohnkosten.
Eine Kooperation kann unter folgenden Bedingungen zustande kommen:
Die durch die Stiftungen mitfinanzierte Anstellung darf in der Regel nicht auf Kosten eines bestehenden Anstellungsverhältnisses geschehen.
Die/der Tanzschaffende erhält während des Engagements die Gelegenheit, auf der Bühne aufzutreten.
Die/der Tanzschaffende hat die Ausbildung max. zwei Jahre vor dem First Dance-Engagement bei einer anerkannten Schweizer Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Die/der Tanzschaffende wurde nicht bereits im Rahmen von First Dance unterstützt.
Das städtische Ensemble oder die Company verpflichtet sich, die/den Tanzschaffende/n zu unterstützen. Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass das Engagement einer/eines jungen Tanzschaffenden einen erhöhten Betreuungsbedarf nach sich ziehen kann.
Das städtische Ensemble oder die Company gewährt der/dem Tanzschaffenden eine Arbeitsdispensation, wenn diese/r an Tanzauditionen teilnehmen will.
Die Förderung eines vertieften Austausches zwischen den Schweizer Schulen und den Arbeitgebenden soll dazu beitragen, die Quote der Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss an ihre Ausbildung ein Engagement finden, zu erhöhen.
Kontakt
Städtische Ensembles oder Companys, die Interesse an einer derartigen Förderung haben, können sich bei Tamara von Büren, vonbueren(at)binding-stiftung.ch melden.
In Einzelfällen können Projekte auch gefördert werden, wenn sie nicht ganz den aktuellen Förderkategorien entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass derartige Gesuche zuvor mit Mitarbeitenden der Stiftung abgesprochen werden müssen. Melden Sie sich per Mail an contact [at] binding-stiftung.ch oder über 061 317 40 90 mit Angaben zu Ihrer Organisation, den Zielen Ihres Projektes und zum Projektbudget.