FAQ

An wen sollen wir ein Gesuch adressieren?

Die Gesuchseingabe erfolgt über unser elektronisches Tool. Sie müssen deshalb das Gesuch nicht an eine bestimmte Vertreterin oder einen bestimmten Vertreter der Stiftung adressieren.

Wie lange im Voraus müssen wir unser Gesuch einreichen, damit es behandelt werden kann?

Wir haben pro Jahr vier Eingabetermine, normalerweise jeweils der 30. der Monate März, Juni, September und Dezember. Ab diesen Einreicheterminen gerechnet dauert die Bearbeitung in der Regel drei Monate. Das Gesuch muss also drei, besser aber vier bis maximal sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Eines Ihrer Ablehnungskriterien trifft klar auf mein Projekt zu. Mein Projekt ist aber sehr wichtig. Können Sie es nicht trotzdem unterstützen?

Nein, wenn eines der Ablehnungskriterien klar zutrifft, können wir Ihr Projekt nicht unterstützen. In diesem Fall raten wir Ihnen davon ab, den Aufwand für eine Gesuchstellung auf sich zu nehmen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Ablehnungskriterium auf Ihr Projekt zutrifft oder nicht, können Sie uns eine Mail mit einer kurzen Projektbeschreibung schicken an contact (at) binding-stiftung.ch.