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FAQ

Förderung Allgemein

Was muss ich grundsätzlich wissen bezüglich der Förderung durch die Binding Stiftung?

Grundlage für eine Förderpartnerschaft sind Vertrauen und Offenheit. Wenn Ziele nicht erreicht werden oder sich Änderungen im Projekt ergeben, freuen wir uns über eine transparente Kommunikation. Wir wollen gemeinsma vorankommen, sind interessiert an Ihren Entwicklungen und unterstützen gerne, wo es uns möglich ist.

Was erachtet die Stiftung als Mehwert bei einem Projekt?

Unter anderem erachten wir folgende Aspekte als Mehrwert:

  • Ein nachgewiesener Bedarf und gesellschaftliche Relevanz
  • Eine nachhaltige und langfristig gesicherte Planung
  • Ein innovativer Ansatz, der neue Impulse verspricht, um ein gesellschaftliches Problem zu lösen.
  • Projekte, die skalierbar oder an anderen Orten replizierbar sind.
Übernimmt die Binding Stiftung die Gesamtkosten für ein Projekt?

Wir unterstützen Projekte, die breit abgestützt sind. Wir fördern subsidiär, in Partnerschaft mit anderen Förderinstitutionen und der öffentlichen Hand.

Wie hoch soll der von mir angefragte Förderbeitrag sein?

Das ist abhängig von Ihrem Projekt und dem Budget und kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier finden Sie eine Liste aller geförderten Projekte des letzten Jahres inklusive der Förderbeiträge als Orientierung. Wir vergeben in aller Regel Förderbeiträge von ca. CHF 3’000.- bis 100’000.- pro Jahr pro Projekt. Mehrjährige UNterstützungen können auch höher ausfallen.

Sollte ein Gesuch sich auf ein Jahr oder auf mehrere Jahre beziehen?

Die Binding Stiftung kann sowohl einjährige als auch mehrjährige Förderungen sprechen. In der Regel sind mehrjährige Förderungen auf drei Jahre begrenzt.

In welcher Sprache soll ich mit der Binding Stiftung korrespondieren?

Sie können in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch mit uns in Kontakt treten und Ihren Antrag auch in einer dieser Sprachen einreichen.

Kann eine GmbH einen Antrag einreichen?

Nein, die Binding Stiftung kann in aller Regel nur Projekte von gemeinnützigen Projektträgern unterstützen.

Mein Projekt entspricht meiner Meinung nach genau den Förderkriterien der Binding Stiftung. Habe ich Anspruch auf eine Förderung?

Nein, kein Projekt hat Anspruch auf eine Förderung. Die Nachfrage nach Fördergeldern ist meist deutlich höher als das Budget, das der Binding Stiftung zur Verfügung steht. Viele Projekte können trotz hoher Qualität und grundsätzlicher Passung nicht gefördert werden. Die Stiftung muss jeweils eine Auswahl treffen. Die abschliessende Entscheidung liegt beim Stiftungsrat.

Gesuchseingabe

Kann ich eine informelle Voranfrage für mein Projekt stellen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt wirklich unseren Förderkriterien entspricht, können Sie uns per Mail ein Abstract senden, das die Projektidee in aller Kürze inhaltlich und formal darstellt. Zeigen Sie bei dieser Voranfrage auch auf, in welchen Förderbereich der Stiftung Sie Ihr Projekt verorten. Wir beraten Sie gerne. Anträge ohne Bezug zu unseren Förderkriterien können wir leider nicht bearbeiten.

Kann ich bei der Binding Stiftung mehrere meiner Projekte einreichen?

Die Binding Stiftung fördert eine Organisation in aller Regel nur für ein Projekt zur gleichen Zeit. Bevor ein neues Projekt eingereicht wird, sollte der Schlussbericht für das vorgängige Projekt eingereicht worden sein.

Wie reiche ich bei der Binding Stiftung ein Gesuch ein?

Gesuche müssen über die Gesuchsplattform online eingegeben werden. Gesuche per Post werden nicht berücksichtigt.

Kann ich eine detaillierte Begründung auf eine Absage erhalten?

Wir erhalten zahlreiche Anträge und können deshalb keine ausführliche Korrespondenz über Absagen führen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Wie kann mein Pojekt zu einem Schwerpunktengagement werden?

Mit ausgewählten Organisationen geht die Binding Stiftung mehrjährige Partnerschaften ein (Schwerpunktprojekte). Es ist nicht möglich, sich als Schwerpunktprojekt zu bewerben. Wenn es Kapazitäten für ein derartiges Engagement gibt, geht die Stiftung selbst auf passende Antragssteller zu.

Ablauf Förderentscheid

Wie ist der Ablauf von Eingabe des Gesuchs bis zum Entscheid für eine Förderung?
  • Eingabe des Gesuchs per Eingabefrist. Alle Gesuche, die bis zur Eingabefrist eingegeben wurden, werden durch die Geschäftsstelle geprüft. Für die Prüfung können ExpertInnen sowie andere FörderpartnerInnen konsultiert werden.
  • Bei Rückfragen meldet die Geschäftsstelle sich bei Ihnen, ein fehlendes Dokument oder eine fehlende Angabe führt nicht automatisch zu einer Absage.
  • Anträge mit einem Förderbeitrag von bis zu CHF 10’000.- können durch den Stiftungsratspräsidenten und die Geschäftsstelle unabhängig von einer Stiftungsratssitzung bewilligt werden.
  • Anträge mit einem Förderbeitrag von mehr als CHF 10’000.- werden an der Stiftungsratssitzung ca. 3 Monate nach der Eingabefrist behandelt.
  • Ein Antrag kann im Beurteilungsprozess jederzeit abgelehnt werden. Projektträger werden darüber umgehend informiert.
Wie oft tagt der Stiftungsrat?

Der Stiftungsrat der Sophie und Karl Binding Stiftung tagt vier Mal im Jahr (März, Juni, September und Dezember).

Wann erhalten wir den gesprochenen Förderbeitrag?

In aller Regel kann der Förderbeitrag nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung ausbezahlt werden, ausser es wird in der Vereinbarung anders definiert.

Berichterstattung

Was erwartet die Binding Stiftung in der Berichterstattung?

Die Berichterstattung kann knapp gehalten werden. Sie sollte Aussagen machen, ob die Ziele erreicht wurden, und begründen, wenn dies nicht der Fall war. Die Projektabrechnung sollte einen Vergleich mit dem Budget und den Betrag der Binding Stiftung explizit aufführen.

Muss die Berichterstattung genau auf die Binding Stiftung abgestimmt sein?

Wir erwarten keine personalisierte Berichterstattung und nehmen gerne auch Berichte an, die Sie für andere FörderpartnerInnen verfasst haben. Gern besprechen wir den Abschluss des Projekts auch mündlich, allenfalls gemeinsam mit weiteren FörderpartnerInnen.

Wie reiche ich einen Schlussbericht ein?

Berichte müssen über die Gesuchsplattform online eingegeben werden.

Weitere Fragen

Ich habe von der Binding Stiftung eine Absage erhalten. Kann mir die Stiftung Tipps fürs Fundraising geben?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Tipps fürs Fundraising geben können. Dafür haben wir keine Ressourcen. Sie können sich die Förderinstitutionen bei ähnlich gelagerten Projekten ansehen oder Plattformen (StiftungSchweiz, Fundraiso o.ä.) konsultieren. In ausgewählten Fällen setzen wir uns für Förderallianzen mit anderen Stiftungen ein. Dann würden wir auf Sie zukommen.

Tipps für gute Gesuche

“Das perfekte Gesuch” – Ein Leitfaden für Gesuche
SwissFoundations, der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz, hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Kultur und dem Migros-Kulturprozent eine Anleitung für das Verfassen des “perfekten” Gesuchs entwickelt.

Jahresberichte


Frühere Jahresberichte

Logos

Bitte laden Sie sich die jeweilig benötigten Logodaten. Die .zip Dateien enthalten Logoformate für den Print- und Non-Print Bereich. Falls Sie dennoch weitere Formate benötigen, können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.

Hinweise:

Nach dem Klick erfolgt der Download des jeweiligen Pakets automatisch, alternativ können Sie via Rechtsklick > “Link speichern unter” agieren.

Links zum Stiftungswesen

SwissFoundations, Verband der Schweizer Förderstiftungen, Zürich
www.swissfoundations.ch

Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz
www.profonds.org

Linkliste von Stiftungsverzeichnissen des Center for Philanthropy Studies der Universität Basel (CEPS)
https://ceps.unibas.ch/de/praxistransfer/stiftungsverzeichnisse/

Eidgenössische Stiftungsaufsicht mit Stiftungsverzeichnis
www.edi.admin.ch

Adressen Kulturförderung
www.kulturfoerderung.ch

Vereinigung junger Stiftungsexperten (VjS)
www.stiftungsexperten.ch

The European Foundation Center
www.efc.be

Ethische Richtlinien für das Fundraising von “Swissfundraising”
www.swissfundraising.org

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