Termine, Ablauf der Gesuchstellung
Termine
Bitte beachten Sie: Nächster Eingabetermin ist der 15. März 2012. Wenn Sie bis dann ein Gesuch einreichen, teilen wir Ihnen bis spätestens am 15. Juni 2012 mit, ob sich die Binding Stiftung an der Finanzierung des Projektes beteiligt oder nicht. Neu eingereichte Projekte, die vor dem 15. Juni beginnen, können von uns nicht gefördert werden.
Die folgenden Fristen zeigen, wann Sie im kommenden Jahr jeweils Gesuche einreichen können und bis wann eine definitive Entscheidung zu erwarten ist.
Eingabe vor
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Entscheidung bis
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15. Dezember 2011 |
15. März 2012 |
15. März 2012 |
15. Juni 2012 |
15. Juni 2012 |
15. September 2012 |
15. September 2012 |
15. Dezember 2012 |
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Ablauf der Gesuchsbearbeitung
| Eingabe des Gesuchs: Die Anforderungen finden Sie auf dieser Website. |
| Prüfung des Gesuchs: Die Geschäftsstelle prüft die eingegangenen Gesuche und holt bei Bedarf externe Referenzen ein. Falls keine Absage aus formellen Gründen erfolgt, werden die Unterlagen dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt. |
| Entscheid: In seinen Sitzungen trifft der Stiftungsrat Entscheidungen über die Förderung der eingereichten Projekte. Die Geschäftsstelle teilt den Gesuchstellern den Entscheid des Stiftungsrates mit. |
| Durchführung des Projekts: Bei positivem Entscheid kann das Projekt durchgeführt werden. |
| Evaluation: Die Binding Stiftung prüft den Zwischen- oder Schlussbericht sowie die zugehörige Rechnung. Bei grösseren Projekten kann sie eine externe Evaluation verlangen oder eigene Vertreter vor Ort zur Überprüfung delegieren. |
Ablehnung eines Gesuches
Wir erhalten jährlich gegen 1000 Gesuche. Falls einer der Ablehnungsgründe auf Ihr Projekt zutrifft, können wir ihr Projekt nicht unterstützen. Projekte, die einem dieser Kriterien zugeordnet werden können, werden von uns nicht vertieft geprüft und innert weniger Wochen zurückgeschickt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Binding Stiftung aufgrund ihrer begrenzten Mittel nicht alle guten Ideen fördern kann.
Keine Wiedererwägung
Die Stiftung entscheidet abschliessend. Wir nehmen keine Wiedererwägungsgesuche entgegen.
Zusage
Im Falle einer Zusage schliessen wir mit den Projektverantwortlichen eine Vereinbarung ab. Wir verlangen einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung, bei mehrjährigen Projekten zusätzlich Zwischenberichte. Die Vereinbarung regelt auch die Erwähnung der Binding Stiftung in Publikationen und finanzielle Details.